Job-Talk: Weiter durch Bildung
Ausgabe 1.8.09
Fragen und Antworten (FAQ)
Hier stehen die FAQ, die wichtigste Fragen aus der Sendung.
Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen, die die Zuschauer im Rahmen der Job-Talk-Sendung „Weiter durch Bildung“
Muss mein Betrieb eine Weiterbildung anbieten? Bisher hat mein Chef sich da nicht durchringen können.
Das hängt vom Arbeitsvertrag und den tariflichen Bestimmungen ab. Teilweise ist eine Weiterbildung auch vorgeschrieben, zum Beispiel kann eine Einweisung an einer neuen Maschine aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen zwingend erforderlich sein.
Aber auch über mögliche Verpflichtungen hinaus bringt die Qualifizierung der Mitarbeiter eine Reihe von Vorteilen für Ihren Arbeitgeber: das fängt bei der Mitarbeitermotivation an und hört bei der Arbeitsqualität auf. Zudem gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten durch die Arbeitsagentur. Ich empfehle Ihrem Arbeitgeber hier einen Kontakt zum Arbeitgeberservice.
Ich habe starkes Interesse an einer bestimmten Weiterbildung. Mein Betrieb will die Kosten dafür aber nicht aufbringen. Bekomme ich irgendwo finanzielle Unterstützung? Gibt es da spezielle Förderprogramme der Arbeitsagentur?
In der Tat gibt es spezielle Förderprogramme. Die Arbeitsagentur kann die Weiterbildung auch bei nicht arbeitslosen Arbeitnehmern finanziell unterstützen, zum Beispiel bei ungelernten Arbeitskräften, bei Arbeitnehmern über 45, während des Bezuges von Kurzarbeitergeld. Zu den Details empfiehlt sich eine Beratung bei der Arbeitsagentur, auch unter www.arbeitsagentur.de können weitere Informationen nachgelesen werden.
Ich habe gehört, dass ein Betrieb eine bestimmte Anzahl an Tagen für die Weiterbildung seiner Mitarbeiter zur Verfügung stellen muss. Wie viele sind dies? Ist diese Zahl vom Alter des Arbeitnehmers oder von der Länge der Betriebszugehörigkeit abhängig?
In Brandenburg gibt es ein Landesgesetz, das den Anspruch auf Bildungsurlaub regelt: wer seit mindestens sechs Monaten in einem Unternehmen arbeitet, hat innerhalb von zwei Jahren zehn Tage Anspruch auf Bildungsurlaub unter Fortzahlung des Lohnes. Wichtig ist, dass dieser mindestens sechs Wochen vor der Qualifizierung beim Arbeitgeber beantragt wird, der Arbeitgeber kann aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.
Woran erkenne ich, bevor ich an einer Weiterbildung teilnehme, dass diese eine gute Qualität hat? Ich will mir die Zeit ja nicht sinnlos ans Bein binden. Welche Voraussetzungen muss zudem ein Kursleiter mitbringen.
Achten Sie bei der Auswahl der Weiterbildung in jedem Fall darauf, dass die Maßnahme und der Träger zertifiziert sind. Die Agentur für Arbeit fördert zum Beispiel nur Weiterbildungen, die von einer fachkundigen Stelle zertifiziert wurden. Dabei fließen Inhalte genauso ein wie die Schulungsräumlichkeiten oder ein vorhandenes Qualitätssicherungssystem. Hilfreich sind auch Referenzen des Anbieters, die normalerweise auf der jeweiligen Homepage dargestellt werden. Ein renommiertes Weiterbildungsunternehmen wirbt natürlich mit seinen zufriedenen Kunden. Ein Gespräch mit einem Absolventen einer Qualifizierung bei dem anvisierten Anbieter ist ebenfalls zu empfehlen.
Ist es für einen Arbeitgeber eher besser eine interne Weiterbildung mit Vorgesetzten anzubieten oder sollte man sich an eine externe professionelle Schulungseinrichtung wenden? Wo liegen die Vor- und Nachteile der entsprechenden Varianten?
Es gibt für beide Varianten Vor- und Nachteile. Die interne Weiterbildung hat den Vorteil, dass man zeitlich flexibel ist, die Qualifizierung ganz genau auf das Unternehmen zugeschnitten ist, zudem ist diese kostengünstiger. Die Weiterbildung bei einem externen Anbieter ermöglicht neue Sichtweisen und Ansätze, die „Firmenbrille“ wird hier ein wenig abgelegt. Gerade bei schwierigen Themen, zum Beispiel die Einarbeitung in völlig neue Maschinen, ist externer Expertenbeistand sehr empfehlenswert.
Habe ich einen Anspruch auf ein Zertifikat über meine Weiterbildung? Wenn ja, wie muss es aussehen, damit ich es auch bei einem späteren Arbeitgeber verwenden kann?
Einen Rechtsanspruch direkt gibt es nicht, allerdings wird Ihnen jeder seriöse Bildungsanbieter ein Zertifikat ausstellen. Fragen Sie am Besten im Vorfeld schon danach. Im Zertifikat sollten Dauer und Inhalte festgeschrieben sein, bei einem externen Prüfer auch die Unterschrift von diesem.
Welche Vorteile und welche Nachteile hat mein Arbeitgeber, wenn ich mich weiterbilde? Muss er mir möglicher Weise nach einer bestimmten Anzahl an Weiterbildung mein Gehalt anpassen, da ich ja eine höhere Qualifikation aufweise, als bei der Einstellung?
Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Ihr Arbeitgeber kann sich über motivierte und qualifizierte Arbeitskräfte freuen. Ein Nachteil ist die Freistellung von der Arbeit, die während der Qualifizierung erforderlich ist.
Eine Qualifizierung bedeutet nicht gleichzeitig mehr Geld. Gerade bei arbeitsplatzbezogenen Anpassungsfortbildungen, wie zum Beispiel eine neue Software, kann zum Beispiel nicht davon ausgegangen werden.
Gerade bei größeren Weiterbildungen, die im Anschluss auch mit mehr Verantwortung einhergehen, ist es ganz wichtig, dass Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Chef abstimmen. Empfehlenswert ist es, als Ergänzung zum Arbeitsvertrag einen Fortbildungsvertrag zu schließen. Dieser sollte auch den Aspekt des Gehaltes beinhalten.
Wo kann man sich über das Weiterbildungsangebot informieren? Gibt es da eventuell eine spezielle Anlaufstelle. Ich arbeite im Bereich Bürokommunikation.
Auf www.arbeitsagentur.de gibt es eine Datenbank für Aus- und Weiterbildung: KURSNET. Hier finden Sie regionale, aber auch deutschlandweite Angebote. Diese Seite gibt einen guten Überblick, ergänzend empfehle ich eine Beratung beim Arbeitsvermittler.
Auch ein Besuch der Weiterbildungs-Datenbank des Landes Brandenburg unter www.wdb-brandenburg.de lohnt sich.
Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um für eine Weiterbildung berechtigt zu sein?
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer sich weiterbilden. Wenn man allerdings eine finanzielle Unterstützung durch die Arbeitsagentur oder Arbeitsgemeinschaft erhalten möchte, sind gewisse Aspekte zu beachten:
Die Weiterbildung muss notwendig sein, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden. Bei fehlendem Berufsabschluss kann unter Umständen eine komplette Umschulung gefördert werden. Wie schon in Frage 6 erläutert, muss es sich um zertifizierte Schulungen handeln.
Gibt es Firmen, in denen ich nach einer Weiterbildung direkt übernommen werde oder ist eine Weiterbildungseinrichtung immer nur ein Zwischenschritt?
Die meisten Weiterbildungen, insbesondere die, die durch Arbeitsagentur und Arbeitsgemeinschaft gefördert werden, finden in einer firmenexternen Weiterbildungseinrichtung statt.
Der Weiterbildungsanbieter selbst sind eher selten gleichzeitig die künftigen Arbeitgeber.
Allerdings sind Weiterbildung und Arbeitsaufnahme oft mit einander verbunden: so wird in der Regel aufgrund einer konkreten Einstellungszusage eines Unternehmens gezielt auf diesen neuen Arbeitsplatz hin qualifiziert, so dass vorhandene fachliche Defizite für den neuen Job abgebaut werden.
Wie läuft eine Weiterbildung überhaupt ab. Gibt es spezielle Zertifikationen, nach denen die Dozenten dort vorgehen?
In der Regel bestehen Weiterbildungen aus Theorie und Praxis. Begonnen wird mit der theoretischen Wissensvermittlung im Schulungszentrum. Unterrichtsmethodik und genutzte Materialien richten sich nach dem konkreten Ziel. Während man bei kaufmännischen Qualifizierungen eher die traditionelle Schulbank drückt, wird man bei einer technischen eher in der Werkstatt lernen.
Im Rahmen der Zertifizierung der Maßnahme (wie in Frage 6 dargestellt, sollte man darauf achten, dass die gewünschte Qualifizierung ein Zertifikat hat) wird darauf geachtet, dass die Lehrkräfte die erforderlichen didaktischen und fachlichen Voraussetzungen mitbringen.
Darf ich mir meinen Weiterbildungsträger selbst aussuchen oder muss ich in die Weiterbildungseinrichtung, die mein Arbeitgeber für mich ausgesucht hat? Ich habe nämlich einen sehr profilierten Weiterbildungsträger an der Hand, der besser ist, als die Einrichtung, in die mich meine Firma stecken will.
Wenn die Firma die Weiterbildung zahlt, obliegt ihr auch die Entscheidung, wo sie stattfindet. Oft haben die Firmen Rahmenverträge mit Weiterbildungsanbietern geschlossen.
Ist es eine Weiterbildung, die durch Arbeitsagentur oder ARGE finanziert wird, haben Sie die Wahl zwischen allen zertifizierten Angeboten.
Bei der letzten Weiterbildung unserer Arbeitsgruppe war ich leider krank geschrieben. Die Weiterbildung war aber für meinen Job sehr relevant. Muss mein Arbeitgeber mir einen Ausweichtermin anbieten oder mich zumindest für einen Ausweichtermin freistellen? Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass sich seine Arbeitnehmer am sonst arbeitsfreien Wochenende weiterbilden?
Nein, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Alternativtermin anzubieten - es sei denn, es gibt rechtliche Verpflichtungen. Das trifft zum Beispiel zu, wenn es bezogen auf die Tätigkeit neue rechtliche Bestimmungen gibt, neue Produkteinweisungen erfolgen oder neue Richtlinien bei der Bedienung von Maschinen und Anlagen einzuhalten sind (hier spielt der Arbeitsschutz eine große Rolle).
Im Hinblick auf die Weiterbildung am sonst arbeitsfreien Wochenende ist eine pauschale Aussage nicht möglich. Das hängt von den arbeitsvertraglichen Regelungen ab. So ist es zum Beispiel möglich, dass eine Arbeitszeitverlagerung stattfindet: samstags erfolgt wie Weiterbildung, dafür gibt es am Montag frei.
Welche Unterschiede gibt es zwischen einer Weiterbildung im Job und einer Weiterbildung, wenn man arbeitslos ist? Kann die Arbeitsagentur eine Weiterbildung von mir verlangen, wenn ich Arbeitslosengeld I beziehe oder gibt es klassische Weiterbildungen nur vom Arbeitgeber?
Der Unterschied ist, dass man während einer Weiterbildung im Job weiter Arbeitsentgelt bekommt, während man als Arbeitsloser in der Regel Arbeitslosengeld I oder II bezieht. Zudem kann es Unterschiede in der zeitlichen Gestaltung geben. Arbeitslose besuchen in der Regel Vollzeitmaßnahmen, bei Beschäftigten können es berufsbegleitende Teilzeit- oder Fernlehrgänge sein.
Weiterbildung macht nur Sinn, wenn auch der Arbeitnehmer motiviert und bereit dafür ist. Aus diesem Grund wird der Arbeitsvermittler der Arbeitsagentur immer eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitslosen anstreben.
Wenn ich mich auf eigene Kosten in meiner Freizeit weiterbilde, ist das dann möglicherweise als Werbungskostenbetrag bei der Steuererklärung absetzbar?
Ja, da gibt es Möglichkeiten. Detailfragen kann das örtliche Finanzamt beantworten.
Gibt es ein Höchstalter, bis zu dem ein Betrieb mir eine Weiterbildung zumuten muss oder kann ich mich als älterer Arbeitnehmer kurz vor der Rente auch von der Weiterbildung entbinden lassen?
Darf mein Arbeitgeber mich dazu verpflichten, an einer Weiterbildung teilzunehmen?
Das sind individuelle Betriebsentscheidungen, die den arbeitsrechtlichen Aspekten unterliegen (zum Beispiel tarifliche Bestimmungen). Fakt ist jedoch, dass ich mich auch mit beispielsweise 64 Jahren einer notwendigen Schulung, die zum Beispiel aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Bestimmung verpflichtend ist, nicht entziehen kann.
Muss ich den Fahrtweg zur Weiterbildungsstätte selbst bezahlen oder muss der Betrieb dies übernehmen; wie sieht es mit den Übernachtungskosten aus? Die Weiterbildung findet an einem Ort statt, der knapp 250 Kilometer von meinem Wohnort entfernt liegt.
Das ist eine Frage, die pauschal nicht zu beantworten ist.
Ist es eine Maßnahme, die durch die Arbeitsagentur oder Arbeitsgemeinschaft gefördert wird, zahlt diese auch Reise- und Unterkunftskosten.
Ist es eine Maßnahme, die der Arbeitgeber veranlasst und zahlt, sind das Bundesreisekostengesetz, die Gewerkschaft, die Innungen und Kammern wichtige Informationsquellen.
Können die Regelungen über die Weiterbildung auch vom Betriebsrat festgelegt werden, so dass man als Arbeitnehmer auch seine Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber als Gemeinschaft durchsetzen kann? An welche rechtlichen Regelungen muss man sich da halten? Ich würde gern mal meinen Betriebsratverantwortlichen darauf ansprechen.
Das ist ebenfalls eine Frage, die in wenigen Sätzen nicht pauschal beantwortet werden kann. Hier spielen Tarifvertrag und arbeitsvertragliche Regelungen eine wichtige Rolle. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Betriebsrat oder aber an die nächste Geschäftsstelle Ihrer Gewerkschaft.
Gibt es Zahlen die Auskunft darüber geben, wie stark sich eine Weiterbildung auf die Einstellung- und Aufstiegschancen auf dem Arbeitsmarkt auswirkt?
Die Studie „Erfolg von Weiterbildung“ des DIHK aus dem Jahr 2008 besagt, dass Weiterbildung zu 71 Prozent mehr Verantwortung bzw. eine höhere Position mit sich bringt, zu 61 Prozent auch einen höheren Verdienst.
Weitere wichtige Erkenntnisse, auch sehr differenziert, finden Sie auf der Seite des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit: www.iab.de
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